Das machst du in der Ausbildung
- Versicherte und Betriebe beraten
- Beiträge berechnen und einziehen
- Leistungsanträge prüfen und bescheiden
- Widersprüche bearbeiten
- Sozialrecht anwenden und dokumentieren
Gehalt im 1. bis 3. Lehrjahr
So viel bekommst du als Sozialversicherungsfachangestellte/r während der Ausbildung – brutto im Monat.
entspricht 15.372 € im Jahr
entspricht 16.056 € im Jahr
entspricht 16.740 € im Jahr
Gesamt über die Ausbildung
48.168 €
Einstiegsgehalt nach der Ausbildung
2.900–3.500 €
Durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung laut Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), Stand 1. Oktober 2025. In Betrieben ohne Tarifbindung liegt sie häufig darunter, unterschritten werden darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung aber nie. Auch Bundesland und Betriebsgröße machen einen Unterschied.
Was macht man als Sozialversicherungsfachangestellte/r?
Wenn jemand krank wird, in Rente geht oder nach einem Arbeitsunfall Leistungen braucht, läuft das über die Sozialversicherung – und dort bist du die Ansprechperson. Du berätst Versicherte und Betriebe zu Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung, erklärst, welche Leistungen zustehen, und bearbeitest Anträge. Du berechnest Beiträge, prüfst, ob Zahlungen korrekt eingegangen sind, und ziehst offene Beträge ein. Kommt ein Leistungsantrag herein, etwa auf Krankengeld oder eine Reha-Maßnahme, prüfst du die rechtlichen Voraussetzungen und erstellst den Bescheid. Legt jemand Widerspruch gegen eine Entscheidung ein, bearbeitest du auch das. Viel von deiner Arbeit findet am Telefon, im persönlichen Gespräch oder schriftlich statt – du wendest dabei ständig Sozialrecht an und musst genau dokumentieren, wie du zu deiner Entscheidung gekommen bist.
So läuft die Ausbildung ab
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und ist dual organisiert: Du arbeitest bei einer Krankenkasse, der Rentenversicherung oder einem anderen Sozialversicherungsträger und besuchst parallel die Berufsschule. Als Ausbildung im öffentlichen Dienst bist du dabei Angestellte/r mit Ausbildungsvertrag, nicht Beamtenanwärter/in – die Bezeichnung „öffentlicher Dienst“ bezieht sich auf den Träger, nicht auf ein Beamtenverhältnis. Im ersten Jahr lernst du die Grundlagen des Sozialrechts, der Beitragsberechnung und der Verwaltungsabläufe kennen. Im zweiten Jahr vertiefst du dich in einen Zweig der Sozialversicherung, meist Kranken- oder Rentenversicherung, und übernimmst erste eigene Fallbearbeitungen unter Aufsicht. Im dritten Jahr bearbeitest du komplexere Fälle selbstständiger und bereitest dich auf die Abschlussprüfung vor. Eine Zwischenprüfung nach dem ersten Ausbildungsjahr gibt dir und deinem Betrieb eine Rückmeldung zum Lernstand.
Passt der Beruf zu dir?
Du solltest gern mit Zahlen arbeiten, aber auch mit Menschen sprechen können, denn beides gehört zusammen: Beitragsberechnung ist Zahlenarbeit, Beratung ist Kommunikation. Sorgfalt ist entscheidend, weil ein falsch berechneter Beitrag oder ein fehlerhafter Bescheid für Versicherte spürbare Folgen hat. Einfühlungsvermögen brauchst du, weil viele Anliegen mit Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder finanziellen Sorgen zu tun haben – da hilft es, ruhig und verständnisvoll zu erklären, auch wenn die Antwort mal nicht das ist, was jemand hören möchte. Wenn du Interesse an Recht und Verwaltung hast und gern strukturiert arbeitest, passt der Beruf gut zu dir.
Was du in der Ausbildung verdienst
Die Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen (Stand 1. Oktober 2025) weist für diesen Beruf durchschnittlich 1.281 Euro im 1. Lehrjahr, 1.338 Euro im 2. Lehrjahr und 1.395 Euro im 3. Lehrjahr aus, jeweils brutto im Monat. Das sind Werte aus tarifgebundenen Betrieben – ohne Tarifbindung zahlen Betriebe häufig weniger, unterschreiten dürfen sie die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung aber nie. Je nach Bundesland und Betriebsgröße fällt die Vergütung ebenfalls unterschiedlich aus.
Nach der Ausbildung
Nach dem IHK- beziehungsweise Verwaltungsabschluss arbeitest du weiter bei Krankenkassen, der Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaften – oft in dem Bereich, den du schon in der Ausbildung vertieft hast. Mit der Weiterbildung zum/zur Sozialversicherungsfachwirt/in übernimmst du anspruchsvollere Fachaufgaben oder erste Führungsverantwortung. Im öffentlichen Dienst gibt es zudem Aufstiegswege in den gehobenen Dienst, teils verbunden mit einem berufsbegleitenden Studium der Sozialversicherung, das dir Zugang zu leitenden Positionen verschafft.
Gut zu wissen
Sozialversicherungsträger gelten als sichere Arbeitgeber mit geregelten Arbeitszeiten, was den Beruf gerade für alle interessant macht, die Planbarkeit schätzen. Gleichzeitig bedeutet die Arbeit auch viel Bildschirmarbeit und das ständige Nachschlagen und Anwenden von Gesetzestexten, die sich immer wieder ändern – wer sich davor scheut, sollte das vorher bedenken. Ein Praktikum bei einer Krankenkasse oder der Rentenversicherung gibt dir einen guten Eindruck, ob dir die Mischung aus Beratung, Recht und Verwaltung liegt.
Das solltest du mitbringen
Stärken
- • Sorgfalt
- • Kommunikationsstärke
- • Zahlenverständnis
- • Einfühlungsvermögen
Wichtige Schulfächer
- • Deutsch
- • Mathematik
- • Politik/Sozialkunde
Ein bestimmter Schulabschluss ist rechtlich nicht vorgeschrieben – Betriebe stellen aber unterschiedliche Anforderungen. Wichtiger als die Note ist oft ein Praktikum im Beruf.
Wo du arbeitest
- Krankenkasse
- Rentenversicherung
- Beratungsstelle
Nach der Ausbildung
- Sozialversicherungsfachwirt/in
- Aufstieg in den gehobenen Dienst
- Studium Sozialversicherung
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte/r?
Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre (36 Monate). Bei guten Leistungen ist eine Verkürzung möglich.
Was verdient man in der Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte/r?
Nach der BIBB-Erhebung zu tariflichen Ausbildungsvergütungen (Stand 1. Oktober 2025) sind es im 1. Lehrjahr rund 1.281 Euro brutto im Monat, im 3. Lehrjahr rund 1.395 Euro. Über die gesamte Ausbildung kommen so etwa 48.168 Euro zusammen.
Welche Voraussetzungen braucht man?
Rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Hilfreich sind Deutsch, Mathematik und Politik/Sozialkunde. Mitbringen solltest du vor allem Sorgfalt, Kommunikationsstärke, Zahlenverständnis und Einfühlungsvermögen.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Typische Wege sind Sozialversicherungsfachwirt/in, Aufstieg in den gehobenen Dienst oder Studium Sozialversicherung. Das Einstiegsgehalt liegt meist zwischen 2.900 und 3.500 Euro brutto im Monat.