Ausbildung

Was dich im ersten Ausbildungsjahr erwartet

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Probezeit, Berichtsheft, Berufsschule, erste Zwischenprüfung - das erste Jahr bringt viel Neues auf einmal. Hier steht, was auf dich zukommt und wie du gut durchkommst.

Was dich im ersten Ausbildungsjahr erwartet

Der Wechsel von der Schule in den Betrieb ist größer, als die meisten erwarten. Nicht wegen der Aufgaben - die lernst du. Sondern wegen des Rhythmus: früher aufstehen, längere Tage, weniger Ferien, dafür ein Gehalt und echte Verantwortung. Das erste Ausbildungsjahr ist deshalb vor allem ein Umgewöhnungsjahr.

Die ersten Wochen im Betrieb

In den ersten Tagen wirst du eingearbeitet, herumgeführt und vorgestellt. Du bekommst deinen Arbeitsplatz, Zugänge, vielleicht Arbeitskleidung, und du machst eine Sicherheitsunterweisung mit. Erwartet wird in dieser Phase noch keine Leistung, sondern Aufmerksamkeit.

Was in den ersten Wochen wirklich zählt:

  • Pünktlichkeit. Der einfachste Weg, einen guten Eindruck zu machen - und der einfachste, ihn zu verlieren.
  • Fragen stellen. Niemand erwartet, dass du etwas kannst. Erwartet wird, dass du nachfragst statt zu raten.
  • Mitschreiben. Leg dir ein kleines Notizbuch zu. Abläufe, Namen, Durchwahlen, Handgriffe. Zweimal dasselbe zu fragen ist okay, fünfmal fällt auf.
  • Grüßen. Klingt banal, ist in vielen Betrieben aber der Unterschied zwischen "der Neue" und "unsere Auszubildende".

Die Probezeit

Jede Berufsausbildung beginnt mit einer Probezeit. Sie ist im Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben, dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate; der genaue Zeitraum steht in deinem Ausbildungsvertrag.

In der Probezeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen. Das gilt ausdrücklich in beide Richtungen: Auch du kannst gehen, wenn du merkst, dass der Beruf oder der Betrieb nicht passt.

Was nach der Probezeit gilt

Nach der Probezeit ändert sich die Lage deutlich. Der Betrieb kann dann nur noch aus wichtigem Grund kündigen, du selbst mit einer Frist, wenn du die Ausbildung aufgeben oder in einen anderen Beruf wechseln willst.

Nutze die Probezeit deshalb bewusst als Prüfphase in beide Richtungen: Passt die Tätigkeit, bringt dir jemand etwas bei, willst du dieses Team für die nächsten Jahre? Ein Wechsel ist jetzt unkompliziert, später aufwendig.

Berufsschule: das zweite Standbein

Parallel zum Betrieb beginnt die Berufsschule. Zwei Modelle sind üblich:

  • Teilzeitunterricht: ein bis zwei feste Schultage pro Woche
  • Blockunterricht: mehrere Wochen am Stück Schule, dann wieder Betrieb

Warum die Berufsschule mehr zählt, als viele denken

Die Berufsschule ist Pflicht und keine Nebensache. Die Noten fließen in dein Zeugnis ein, und der Stoff taucht in den Prüfungen wieder auf. Für Berufsschultage giltst du als freigestellt - die Zeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet.

Der häufigste Fehler im ersten Jahr: Berufsschulstoff liegenlassen, weil im Betrieb gerade mehr los ist. Die Lücke holt dich spätestens bei der Zwischenprüfung ein.

Zwei bis drei Stunden Nacharbeiten pro Woche klingen nach wenig. Über ein Ausbildungsjahr sind sie der Unterschied zwischen Verstehen und Auswendiglernen kurz vor der Prüfung.

Das Berichtsheft

Der schriftliche Ausbildungsnachweis - meist Berichtsheft genannt - ist Pflicht. Du dokumentierst darin regelmäßig, welche Tätigkeiten du ausgeführt und welche Themen du in der Berufsschule behandelt hast. Es wird von deinem Ausbilder gegengezeichnet und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Viele Betriebe führen es inzwischen digital. Die Regel bleibt gleich: wöchentlich ausfüllen, nicht rückwirkend erfinden. Das Berichtsheft darf während der Ausbildungszeit geführt werden - du musst es also nicht abends zu Hause nachholen.

Vergütung, Urlaub und Arbeitszeit

Für die duale Ausbildung bekommst du eine Ausbildungsvergütung, die in jedem Ausbildungsjahr steigt. Die Höhe hängt von Branche, Region und Tarifbindung ab; eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gibt es, ihre Beträge werden jährlich angepasst und vom Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht.

Urlaub und Arbeitszeit hängen vom Alter ab

Beim Urlaub und bei der Arbeitszeit kommt es auf dein Alter an: Wer bei Ausbildungsbeginn noch keine 18 ist, fällt unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Es regelt unter anderem Höchstarbeitszeiten, Pausen, Nachtruhe und einen Mindesturlaub, der mit steigendem Alter geringer ausfällt. Für Volljährige gilt das Bundesurlaubsgesetz. Die konkreten Werte für deinen Fall stehen in deinem Ausbildungsvertrag und im geltenden Tarifvertrag - lies beides einmal in Ruhe durch.

Die Zwischenprüfung

In den meisten dualen Berufen steht eine Zwischenprüfung oder - bei der gestreckten Abschlussprüfung - ein erster Prüfungsteil an, oft gegen Ende des ersten oder im Verlauf des zweiten Ausbildungsjahres. Wie sie gewichtet wird, unterscheidet sich je nach Beruf: Manche Zwischenprüfungen dienen nur der Standortbestimmung, bei der gestreckten Abschlussprüfung zählt der erste Teil dagegen in die Endnote hinein. Frag früh nach, welche Variante in deinem Beruf gilt.

Wenn es im Betrieb Konflikte gibt

Reibung im ersten Jahr ist normal. Diese vier Situationen kommen besonders oft vor:

  • Du machst fast nur ausbildungsfremde Arbeiten. Aufräumen gehört in Maßen dazu. Wenn aber Wochen ohne Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan vergehen, sprich es an.
  • Der Ton stimmt nicht. Zwischen rauem Umgangston und Herabwürdigung liegt ein Unterschied. Notiere Datum, Situation und Beteiligte, wenn sich etwas wiederholt.
  • Mehrarbeit häuft sich. Was zulässig ist, hängt von Alter, Vertrag und Tarifvertrag ab; für Minderjährige gilt zusätzlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Lass zusätzliche Stunden schriftlich festhalten.
  • Die Berufsschule kommt zu kurz, weil im Betrieb angeblich zu viel los ist. Für Berufsschulzeiten bist du freigestellt - das ist keine Verhandlungssache.

Der erste Schritt ist fast immer derselbe: ein ruhiges Gespräch mit deinem Ausbilder, mit konkreten Beispielen statt Vorwürfen. Vieles davon ist Organisationschaos und löst sich, sobald es jemand ausspricht.

Wer dir hilft, wenn das Gespräch nicht reicht

Ansprechpartner Zuständig für
Ausbilder oder Ausbildungsleitung Aufgaben, Einsatzplanung, Ablauf
Jugend- und Auszubildendenvertretung deine Interessen im Betrieb, sofern vorhanden
Betriebs- oder Personalrat wenn es keine Auszubildendenvertretung gibt
Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer Ausbildungsinhalte, Vertrag, Konflikte, Betriebswechsel
Berufsschule, Vertrauenslehrkraft schulische Seite, erste Einschätzung
Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit Förderangebote, Neuorientierung

Die Ausbildungsberatung der Kammer ist der am meisten unterschätzte Kontakt: zuständig für beide Vertragsseiten, vertraut mit den Betrieben der Region - und sie vermittelt, bevor jemand kündigt.

Wenn dir alles zu viel wird

Überforderung im ersten Jahr ist häufiger, als es auf dem Betriebsflur wirkt. Auslöser sind meist der Stoff in der Berufsschule, ein Umzug in eine fremde Stadt oder Schichtzeiten, an die sich der Körper erst gewöhnen muss. Was hilft, in dieser Reihenfolge:

  1. Früh sagen, dass es klemmt. Nach dem ersten schlechten Test lässt sich mehr retten als nach der Zwischenprüfung.
  2. Nach Unterstützung fragen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert ausbildungsbegleitende Hilfen und die Assistierte Ausbildung: Stützunterricht und Begleitung neben der Ausbildung, für dich kostenfrei.
  3. Struktur schaffen. Feste Lernzeiten, ein Wochenplan, Stoff aufteilen statt alles vor der Prüfung.
  4. Bei gesundheitlicher Belastung Hilfe holen. Anhaltende Schlafprobleme oder Angst vor dem Arbeitstag sind kein Charakterfehler; Haus- oder Betriebsarzt sind der richtige Weg.

Was im ersten Jahr typischerweise schwerfällt

Herausforderung Was hilft
Müdigkeit durch längere Tage Feste Schlafenszeit, Wochenplan, ehrlich mit sich sein
Fehler machen Sofort melden statt vertuschen - das ist der eigentliche Test
Der Ton im Betrieb Nachfragen, wie etwas gemeint war, statt es persönlich zu nehmen
Weniger Freizeit als Freunde in der Schule Termine vorher planen, Urlaub früh beantragen
Berufsschule plus Betrieb Wöchentlich nacharbeiten, Lerngruppe bilden

Nach dem ersten Jahr

Wenn das erste Jahr vorbei ist, hast du meist die wichtigsten Grundlagen gelernt, kennst die Abläufe und bist im Team angekommen. Ab dem zweiten Jahr steigen Vergütung und Verantwortung, und die Aufgaben werden selbstständiger.

Und falls du merkst, dass der Beruf doch nicht passt: Ein Wechsel ist möglich und keine Schande. Sprich zuerst mit der Ausbildungsberatung deiner Kammer - oft lässt sich Gelerntes auf einen verwandten Beruf anrechnen.

Häufige Fragen

Kann ich meine Ausbildung verkürzen?

Möglich ist das je nach Vorbildung und Leistung. Den Antrag stellst du gemeinsam mit deinem Betrieb bei der zuständigen Stelle, also meist bei der Kammer. Sprich es früh an, weil der Antrag rechtzeitig vor der Prüfung vorliegen muss.

Was passiert, wenn ich krank werde?

Du meldest dich vor Arbeitsbeginn im Betrieb, an Berufsschultagen zusätzlich in der Schule. Ab wann eine ärztliche Bescheinigung nötig ist, steht in deinem Ausbildungsvertrag.

Werde ich nach der Ausbildung übernommen?

Ein automatisches Recht auf Übernahme gibt es nicht; in manchen Branchen regeln Tarifverträge etwas dazu. Frag im letzten Ausbildungsjahr aktiv nach, statt auf ein Angebot zu warten.

Wie sich die verschiedenen Ausbildungsformen unterscheiden, liest du unter Duale Ausbildung, schulische Ausbildung, duales Studium. Noch auf der Suche? Alle freien Stellen findest du unter Ausbildungsplätze, weitere Beiträge im Ratgeber.

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